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ESG-Regulierung 2025+

Was die BaFin-Entscheidung zur EBA-Leitlinie für Banken und Unternehmen bedeutet

Das Thema ESG ist längst mehr als ein Nachhaltigkeitsetikett – es wird zum zentralen Steuerungsfaktor im Finanzsektor. Mit der neuen Leitlinie EBA/GL/2025/01 setzt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ein deutliches Signal: ESG-Risiken sind künftig regulatorisch und geschäftlich entscheidend. Während auf EU-Ebene durch die EBA-Leitlinie weitgehende Klarheit besteht, gilt national nur eine teilweise Umsetzung. In Deutschland sind maßgeblich die Anforderungen der MaRisk.

Was gilt jetzt für Banken und was müssen Unternehmen wissen, deren Finanzierung und Geschäftsbeziehungen ESG-basiert bewertet werden? Fest steht: ESG wird zur neuen Compliance-Währung. Wer vorbereitet ist, sichert sich einen entscheidenden Vorsprung.

Was steckt hinter den EBA-Leitlinien? 

Mit dem Inkrafttreten der EBA-Leitlinie zum Management von ESG-Risiken zielt die EU auf ein resilientes, klimaneutrales Finanzsystem bis 2050. Seit Januar 2025 gelten die neuen Leitlinien für alle Institute unter CRD VI und CRR III. Dabei geht es nicht nur um Idealismus sondern um konkrete, regulatorisch verankerte Pflichten, die Strategie, Steuerung und Offenlegung tiefgreifend verändern.

Kernanforderungen im Überblick: 

  • Integration von ESG-Risiken in Geschäftsmodell, Governance und Risikomanagement
  • Entwicklung von Transitionsplänen mit konkreten Maßnahmen zur Dekarbonisierung 
  • Durchführung von Szenarioanalysen für physische und transitorische Risiken 
  • Wesentlichkeitsanalysen mit Zeithorizont von mindestens 10 Jahren (für kleinere Institute alle zwei Jahre)
  • Anwendung des Proportionalitätsprinzips: Anforderungen richten sich nach Größe und Komplexität des Instituts
Die Entscheidung der BaFin

Teilweise Umsetzung mit Folgen 

Im Mai 2025 machte BaFin-Präsident Mark Branson deutlich, dass die EBA-Leitlinie (EBA/GL/2025/01) in Deutschland nicht vollständig auf kleine, nicht-komplexe Institute übertragen wird. Damit folgt die BaFin dem europäischen Proportionalitätsprinzip, berücksichtigt jedoch nationale Besonderheiten. Für Institute, die nicht unter die Definition großer CRD-VI-Institute fallen – etwa viele Sparkassen, Volksbanken und sonstige kleinere Kreditinstitute – gelten weiterhin vorrangig die Anforderungen der MaRisk (RS 06/2024), in die ESG-Risiken mittlerweile integriert wurden, jedoch mit mehr Flexibilität und auf Prinzipienbasis. 

Konkret bedeutet das: 

  • Große Institute im Sinne der CRD-VI (z. B. systemrelevante Banken und Institute mit komplexen Geschäftsmodellen) müssen die EBA-Leitlinie vollständig umsetzen – ab Januar 2026. 
  • Kleine, nicht-komplexe Institute (wie viele Sparkassen, Volksbanken oder Spezialkreditinstitute) sind nicht vollständig an die EBA-Leitlinie gebunden, sondern orientieren sich an den national geltenden MaRisk, die ESG-Aspekte bereits berücksichtigen – allerdings mit vereinfachtem, proportionalem Umsetzungsrahmen. 
  • Unternehmen außerhalb des Bankensektors (z. B. Industrieunternehmen, Dienstleister oder KMU) sind nicht Adressaten der EBA-Leitlinie, unterliegen jedoch zunehmend indirekten ESG-Anforderungen über Marktmechanismen, etwa durch Lieferketten- oder Finanzierungsdruck. 

Die BaFin begründet ihre Entscheidung mit der hohen Komplexität und Datenintensität der EBA-Leitlinie und betont, dass die MaRisk bereits wesentliche ESG-Anforderungen integriert, auch wenn diese weniger granular und stärker prinzipienorientiert ausgestaltet sind.

EBA vs. MaRisk

Die MaRisk schafft die Basis – die EBA-Leitlinie setzt die Benchmark 

Trotz der auf Prinzipien beruhenden und weniger konkret ausformulierten Anforderungen der MaRisk sollten Institute ESG-Themen aktiv angehen, da die Aufsicht ausdrücklich erwartet, dass wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken in die Geschäftsstrategie, das Risikomanagement und die Governance-Strukturen integriert werden. Wer dies vernachlässigt, läuft Gefahr, nicht nur regulatorische Erwartungen zu verfehlen, sondern auch zentrale Risiken wie Klimafolgen, soziale Veränderungen oder Reputationsverluste zu unterschätzen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit ESG-Fragen ermöglicht es hingegen, Risiken besser zu steuern, Chancen zu erkennen und die eigene Zukunftsfähigkeit zu stärken.

EBA vs. MaRisk

Was bedeutet das für Unternehmen?

Auch wenn kleine Banken entlastet werden, der Markt wird sich an der EBA-Leitlinie orientieren. Für Unternehmen entstehen daraus klare Auswirkungen:

  1. ESG-Anforderungen steigen über die Bank hinaus: Großbanken müssen ab 2026 ESG-Risiken umfassend messen und berichten. Sie benötigen dafür qualitative und quantitative ESG-Daten ihrer Unternehmenskunden, von Emissionswerten bis zu Transitionszielen.
  2. Kreditvergabe wird ESG-abhängig: Immer mehr Institute, ob groß oder klein, integrieren ESG-Kriterien in Kreditvergabeprozesse. Unternehmen ohne nachvollziehbare ESG-Strategie oder Datentransparenz riskieren schlechtere Finanzierungskonditionen.
  3. Offenlegungspflichten greifen durch: Die EBA-Leitlinie steht im engen Zusammenhang mit der CSRD, ESRS und der CRR-Offenlegung. ESG-Offenlegungen der Banken basieren zunehmend auf den Daten der Realwirtschaft, ein Rückkanal, der sich bereits etabliert hat.

Chancen durch die Umsetzung

Die Integration der EBA-Leitlinien bietet Banken zahlreiche Vorteile

  • Verbesserte Risikosteuerung: Durch frühzeitige Identifikation von ESG-Risiken können Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken ganzheitlich bewertet und gesteuert werden. Zudem werden auch strukturelle Veränderungen in Geschäftsmodellen, etwa durch den Klimawandel, soziale Umbrüche oder politische Transitionen, frühzeitig erkennbar und können präventiv adressiert werden.
  • Regulatorische Sicherheit: Die Einhaltung der Leitlinien minimiert langfristig regulatorische Risiken.
  • Innovative Produkte: Banken können grüne Kredite oder nachhaltige Anleihen entwickeln und so neue Kundengruppen erschließen.
  • Wettbewerbsvorteile: Eine starke ESG-Ausrichtung stärkt das Markenimage und erhöht die Attraktivität für Talente sowie Investoren.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Trotz der Chancen sind auch Herausforderungen zu bewältigen:

  • Komplexität der Datenerhebung: Die Erhebung konsistenter ESG-Daten erfordert moderne Technologien wie KI zur Analyse großer Datenmengen.
  • Integration in bestehende Systeme: Anpassung von IT-Systemen und Einsatz moderner Technologien wie KI zur Analyse großer Datenmengen.
  • Langfristige Planung: Die Entwicklung wissenschaftlich fundierter Transitionspläne mit einem Zeithorizont von mindestens zehn Jahren ist komplex.
  • Governance: Erweiterte Strukturen müssen geschaffen werden, um ESG-Risiken effektiv auf Vorstandsebene zu überwachen.

Unser TRUSTEQ-Fahrplan für Ihre ESG-Transformation

Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten Banken folgende Schritte unternehmen: 

TRUSTEQ EBA Fahrplan

Proaktiv handeln, strategisch positionieren

Die EBA-Leitlinie ist mehr als eine regulatorische Pflicht – sie ist der Startschuss für eine nachhaltige, datenbasierte Transformation im Finanzsektor. Die BaFin-Entscheidung schafft zwar Erleichterung für kleinere Häuser, doch der Markt, Investoren und Stakeholder blicken bereits voraus.

Unsere Überzeugung bei TRUSTEQ: Wer ESG-Risiken frühzeitig steuert, verwandelt sie in einen echten Wettbewerbsvorteil – für Banken wie Unternehmen.  Sprechen Sie uns an, wir entwickeln gemeinsam Ihren individuellen ESG-Fahrplan.