Das Thema ESG ist längst mehr als ein Nachhaltigkeitsetikett – es wird zum zentralen Steuerungsfaktor im Finanzsektor. Mit der neuen Leitlinie EBA/GL/2025/01 setzt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ein deutliches Signal: ESG-Risiken sind künftig regulatorisch und geschäftlich entscheidend. Während auf EU-Ebene durch die EBA-Leitlinie weitgehende Klarheit besteht, gilt national nur eine teilweise Umsetzung. In Deutschland sind maßgeblich die Anforderungen der MaRisk.
Was gilt jetzt für Banken und was müssen Unternehmen wissen, deren Finanzierung und Geschäftsbeziehungen ESG-basiert bewertet werden? Fest steht: ESG wird zur neuen Compliance-Währung. Wer vorbereitet ist, sichert sich einen entscheidenden Vorsprung.
Mit dem Inkrafttreten der EBA-Leitlinie zum Management von ESG-Risiken zielt die EU auf ein resilientes, klimaneutrales Finanzsystem bis 2050. Seit Januar 2025 gelten die neuen Leitlinien für alle Institute unter CRD VI und CRR III. Dabei geht es nicht nur um Idealismus sondern um konkrete, regulatorisch verankerte Pflichten, die Strategie, Steuerung und Offenlegung tiefgreifend verändern.
Im Mai 2025 machte BaFin-Präsident Mark Branson deutlich, dass die EBA-Leitlinie (EBA/GL/2025/01) in Deutschland nicht vollständig auf kleine, nicht-komplexe Institute übertragen wird. Damit folgt die BaFin dem europäischen Proportionalitätsprinzip, berücksichtigt jedoch nationale Besonderheiten. Für Institute, die nicht unter die Definition großer CRD-VI-Institute fallen – etwa viele Sparkassen, Volksbanken und sonstige kleinere Kreditinstitute – gelten weiterhin vorrangig die Anforderungen der MaRisk (RS 06/2024), in die ESG-Risiken mittlerweile integriert wurden, jedoch mit mehr Flexibilität und auf Prinzipienbasis.
Die BaFin begründet ihre Entscheidung mit der hohen Komplexität und Datenintensität der EBA-Leitlinie und betont, dass die MaRisk bereits wesentliche ESG-Anforderungen integriert, auch wenn diese weniger granular und stärker prinzipienorientiert ausgestaltet sind.
Trotz der auf Prinzipien beruhenden und weniger konkret ausformulierten Anforderungen der MaRisk sollten Institute ESG-Themen aktiv angehen, da die Aufsicht ausdrücklich erwartet, dass wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken in die Geschäftsstrategie, das Risikomanagement und die Governance-Strukturen integriert werden. Wer dies vernachlässigt, läuft Gefahr, nicht nur regulatorische Erwartungen zu verfehlen, sondern auch zentrale Risiken wie Klimafolgen, soziale Veränderungen oder Reputationsverluste zu unterschätzen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit ESG-Fragen ermöglicht es hingegen, Risiken besser zu steuern, Chancen zu erkennen und die eigene Zukunftsfähigkeit zu stärken.
Auch wenn kleine Banken entlastet werden, der Markt wird sich an der EBA-Leitlinie orientieren. Für Unternehmen entstehen daraus klare Auswirkungen:
Die Integration der EBA-Leitlinien bietet Banken zahlreiche Vorteile
Trotz der Chancen sind auch Herausforderungen zu bewältigen:
Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten Banken folgende Schritte unternehmen:
Die EBA-Leitlinie ist mehr als eine regulatorische Pflicht – sie ist der Startschuss für eine nachhaltige, datenbasierte Transformation im Finanzsektor. Die BaFin-Entscheidung schafft zwar Erleichterung für kleinere Häuser, doch der Markt, Investoren und Stakeholder blicken bereits voraus.
Unsere Überzeugung bei TRUSTEQ: Wer ESG-Risiken frühzeitig steuert, verwandelt sie in einen echten Wettbewerbsvorteil – für Banken wie Unternehmen. Sprechen Sie uns an, wir entwickeln gemeinsam Ihren individuellen ESG-Fahrplan.